Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Großer Kern GmbH
Zweck
Bei Großer Kern GmbH wissen wir, dass starke, vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern wesentlich zum Erfolg und zur Reputation unserer Marke knuspr.de beitragen. Dieser Verhaltenskodex steht daher als Ausdruck unserer gemeinsamen Verpflichtung – ein Versprechen, verantwortungsvoll, ethisch und nachhaltig zu handeln.
Unser Verhaltenskodex bekräftigt unser beständiges Engagement für ein nachhaltiges und ethisches Geschäftsumfeld. Wir sind überzeugt, dass jedes Glied unserer Lieferkette eine entscheidende Rolle dabei spielt, die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit positiv zu gestalten.
Der Kodex legt die grundlegenden ethischen Prinzipien fest, die für uns und alle unsere Geschäftspartner gelten und bildet die Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Die Akzeptanz und Einhaltung dieser Standards sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung.
Unser Verhaltenskodex dient den Geschäftspartnern als klare Richtschnur zu den Mindeststandards, die wir in Bezug auf Verhalten und Geschäftsethik erwarten. Diese Standards unterstützen unsere Verpflichtungen zur sozialen Verantwortung und gelten für alle Aspekte der Zusammenarbeit.
Dieser Verhaltenskodex definiert das Mindestmaß an Compliance und ergänzt die verbindlichen rechtlichen Vorgaben sowie vertragliche Vereinbarungen zwischen Geschäftspartnern und unserem Unternehmen, ohne diese zu ersetzen.
Umfang
Der Verhaltenskodex ist für alle Geschäftspartner der Großer Kern GmbH verbindlich und gilt für sämtliche geschäftlichen Aktivitäten mit dem Unternehmen. Jeder Geschäftspartner verpflichtet sich, die im Kodex festgelegten Grundsätze mindestens in dem geforderten Umfang einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden sowie alle nachgelagerten Geschäftspartner und deren Mitarbeitende diese Prinzipien ebenfalls akzeptieren und umsetzen. Geschäftspartner umfassen alle Dienstleister und Zulieferer der Großer Kern GmbH.
Einhaltung von Gesetzen
Jeder Geschäftspartner ist verpflichtet, jederzeit im Einklang mit geltenden Gesetzen sowie den allgemein anerkannten Prinzipien von Anstand, Ehrlichkeit, Fairness, sozialer Verantwortung und moralischem Verhalten zu handeln.
Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, einschließlich des EU-Rechts und internationaler Regelungen (einschließlich Ein- und Ausfuhrbestimmungen), bildet die Grundlage, auf der alle weiteren Prinzipien und Werte aufbauen.
Zudem ist der Geschäftspartner dafür verantwortlich, dass auch alle beauftragten Subunternehmer diese rechtlichen Vorgaben vollständig einhalten.
Mitarbeiterwohl und Arbeitsstandards
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, in der Behandlung aller Mitarbeitenden stets die Prinzipien von Respekt, Fairness und Würde zu wahren und die Grundsätze für Arbeitsbeziehungen – insbesondere Vielfalt, Gleichbehandlung und umfassende Nichtdiskriminierung – in jeglicher Form zu achten.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden für ihre geleistete Arbeit, einschließlich Überstunden, angemessen und pünktlich vergütet werden. Alle erforderlichen Steuer- und Sozialabgaben werden ordnungsgemäß abgeführt.
Mitarbeitende sind ausschließlich mit gültiger Arbeitserlaubnis zu beschäftigen, falls dies erforderlich ist.
Der Geschäftspartner gewährleistet gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen und trifft alle notwendigen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, um ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Der Arbeitsplatz muss frei von Mobbing, Belästigung und Einschüchterung sein.
Alle Mitarbeitenden haben das Recht, einen Betriebsrat zu gründen, einer Gewerkschaft beizutreten oder eine eigene zu bilden sowie Tarifverhandlungen zu führen.
Alle Tätigkeiten des Geschäftspartners müssen mit internationalen Standards zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten übereinstimmen.
Der Einsatz von Kinder- und Zwangsarbeit ist strikt untersagt; die Einhaltung dieser Regel ist auch bei Subunternehmern sicherzustellen.
Der Geschäftspartner erfüllt alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Industriestandards im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Der Geschäftspartner muss über Notfallverfahren, wie Brandschutz- und Evakuierungspläne verfügen.
Praktiken, die die körperliche und geistige Gesundheit der Mitarbeitenden fördern – einschließlich Zugang zu Ruhebereichen, sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen – sollen vom Geschäftspartner als Arbeitgeber aktiv unterstützt werden.
Produkte und Dienstleistungen
Alle Produkte und Dienstleistungen des Geschäftspartners müssen den gesetzlichen Anforderungen für Vermarktung und Handel vollumfänglich entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Geschäftspartner verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu korrigieren und negative Auswirkungen auf Kunden, einschließlich unseres Unternehmens, zu vermeiden.
Der Geschäftspartner hat sicherzustellen, dass bei tierischen Erzeugnissen der Tierschutz umfassend gewährleistet ist.
Die Kommunikation über Produkte und Dienstleistungen muss stets transparent und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgen.
Umweltschutz
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Produkte und Dienstleistungen die Umwelt nicht über gesetzlich vorgeschriebene Grenzen hinaus belasten.
Zur Förderung der Nachhaltigkeit minimiert der Geschäftspartner die Verwendung von schwer recycelbaren Materialien und Verpackungen und reduziert das Abfallaufkommen auf ein Mindestmaß. Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser und Energie ist ebenso verpflichtend. Die Energieeffizienz in Produktion, Lagerung und Transport wird kontinuierlich verbessert, wobei der Geschäftspartner sich selbst auferlegte, messbare Ziele zur Optimierung des Ressourceneinsatzes setzt.
Umweltziele der Geschäftspartnern umfassen die Reduzierung von CO₂-Emissionen, die Senkung des ökologischen Fußabdrucks und die Erhöhung des Anteils recycelter Materialien. Diese Fortschritte werden dokumentiert und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die gesetzten Nachhaltigkeitsstandards eingehalten werden.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen vorliegen, regelmäßig aktualisiert und eingehalten werden. Die Verwendung von Quecksilber, Quecksilberverbindungen und persistenten organischen Schadstoffen (POPs) ist strengstens untersagt.
Wir ermutigen unsere Geschäftspartner zudem, positiv zur Entwicklung der Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, beizutragen, sei es durch die Unterstützung lokaler Initiativen, fairer Handelspraktiken oder kommunaler Entwicklungsprogramme.
Tierschutz
Im Lebensmittelhandel ist das Wohlergehen von Tieren nicht nur eine ethische Verantwortung, sondern auch ein wichtiger geschäftlicher Faktor. Ethisch betrachtet drückt es die Verpflichtung zu einer respektvollen und humanen Behandlung von Tieren aus, basierend auf dem anerkannten Eigenwert der Tiere und der moralischen Pflicht, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu schützen. Dieser Ansatz entspricht dem steigenden Bewusstsein der Verbraucher und der Nachfrage nach Produkten, die aus ethischen Quellen stammen.
Geschäftlich kann die Einhaltung hoher Tierschutzstandards die Produktqualität verbessern, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt stärken. Tierschutz fördert das Vertrauen und die Loyalität der Verbraucher, die zunehmend ethische Erwägungen, einschließlich des Tierwohls in der Lieferkette, in ihre Kaufentscheidungen einfließen lassen. Daher ist die konsequente Integration strenger Tierschutzstandards entscheidend für die moralische Integrität und den geschäftlichen Erfolg im Lebensmittelhandel.
Höflichkeit und Ehrlichkeit im Geschäftsverkehr
Der Geschäftspartner verhält sich jederzeit respektvoll und ehrlich und unterlässt jede Form von beleidigenden Äußerungen oder diskriminierendem Verhalten, insbesondere rassistischer oder ethnischer Natur. Verhaltensweisen, die sexuelle Belästigung oder Nötigung darstellen, sind strikt zu vermeiden.
Der Geschäftspartner agiert nach den Grundsätzen eines fairen und professionellen Geschäftsgebaren – kompetent, vertrauenswürdig und mit größter Sorgfalt.
Die Einhaltung der Gesetze des fairen Wettbewerbs und der Verzicht auf wettbewerbswidriges Verhalten sind für den Geschäftspartner verpflichtend. Zudem respektiert der Geschäftspartner geistige Eigentumsrechte und verwendet ausschließlich genehmigte Marken und Patente.
Verbot der Korruption
Der Geschäftspartner darf weder ungewöhnliche, unangemessene noch illegale Vorteile, Geschenke oder Einladungen anbieten oder annehmen – dies gilt auch im Umgang mit Mitarbeitenden und Partnern unseres Unternehmens, Führungskräften oder Personen in seiner Lieferkette. Jede Form von Korruption, Bestechung oder anderen unzulässigen Geschäftspraktiken ist strikt untersagt. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs zu wahren und sich in keiner Weise an Geldwäsche zu beteiligen.
Interessenkonflikt
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, dem Unternehmen jeden Interessenkonflikt mit dessen Interessen unverzüglich nach dessen Bekanntwerden offenzulegen.
Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Daten und Informationen alle geltenden Datenschutz- und Informationssicherheitsvorschriften einzuhalten. Dies schließt den Schutz der Privatsphäre bei personenbezogenen Daten und die Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Informationen ein.
Der Dienstleister muss zudem alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen implementieren, um die Sicherheit und den Schutz der Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten. Dazu zählen Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit aller verarbeiteten Daten sowie die kontinuierliche Überwachung und Aktualisierung dieser Schutzvorkehrungen, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Hinweisgeber-System
Das Unternehmen erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie ein Meldesystem für ethische und rechtliche Verstöße gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes einrichten. Dieses System muss die anonyme Meldung solcher Verstöße ermöglichen und sicherstellen, dass sämtliche Fälle objektiv und transparent bearbeitet werden. Die Rechte aller betroffenen Personen, einschließlich des Hinweisgebers, sind in vollem Umfang zu schützen, und Hinweisgeber müssen vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Meldung bewahrt werden.
Meldung von Verstößen
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, ein eigenes Meldesystem einzurichten, über das seine Mitarbeitenden Verstöße oder Missstände in der Lieferkette sowie Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards melden können.
Erkennt der Geschäftspartner Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sei es in seinem eigenen Unternehmen oder bei einem weiteren Dienstleister in der Lieferkette, so hat er dies unverzüglich über die zentrale Meldestelle auf der Webseite der Großer Kern GmbH zu melden.
Zusätzlich verpflichtet sich der Geschäftspartner, alle Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex zu erfassen und die Großer Kern GmbH darüber in Kenntnis zu setzen.
Information und Transparenz
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, ein wirksames System zur Bewertung, Lösung, Korrektur und Prävention von Verstößen gegen die Vorgaben dieses Verhaltenskodexes zu implementieren.
Zudem hat der Geschäftspartner das Unternehmen unverzüglich über alle eingetretenen oder drohenden Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu informieren und aktiv mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Der Geschäftspartner verpflichtet sich zu Transparenz und einem offenen Dialog mit dem Unternehmen in allen Fragen, die die Einhaltung der Kodexregeln betreffen.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass seine Unternehmensstruktur, Leistungen und Aktivitäten wahrheitsgemäß und präzise dokumentiert sind.
Geschäftspartnersteuerung
Das Unternehmen setzt alles daran, Verstöße gegen geltendes Recht – einschließlich EU-Recht, internationaler Vorschriften sowie der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze und Werte – zu vermeiden.
Zu diesem Zweck verfügt das Unternehmen über ein etabliertes System zur Bewertung seiner Geschäftspartnern, das sowohl vor Aufnahme als auch während der Zusammenarbeit in regelmäßigen Abständen angewendet wird.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit seiner Unternehmensprozesse messbar und kontinuierlich überwacht und verbessert werden. Er erklärt sich bereit, dem Unternehmen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sofern dies die Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen nicht gefährdet und eine angemessene Bewertung ermöglicht.
Sollte ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex festgestellt werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Geschäftspartnern darüber zu informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes zu setzen. Erfolgt keine Abhilfe, ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag oder das entsprechende Rechtsgeschäft mit den Geschäftspartnern für die Zukunft zu kündigen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann das Unternehmen ohne vorherige Fristsetzung von der Zusammenarbeit zurücktreten.
Schlussbestimmung
Dieser Verhaltenskodex tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Der Verhaltenskodex ersetzt nicht die bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Geschäftspartnern und entbindet ihn auch nicht von anderen rechtlich bindenden Vereinbarungen mit dem Unternehmen.