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Grundsatzerklärung von Knuspr zur Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Einleitung

Bei Knuspr und innerhalb der gesamten Rohlik Group setzen wir uns seit jeher für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt ein. Unser Engagement zeigt sich in konkreten Handlungen und Entscheidungen, die oft weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. 

 

Unsere Passion ist es, das Leben unserer Kunden so einfach wie möglich zu gestalten, indem wir gesunde Produkte und Lebensmittel anbieten, ohne dass sie sich Gedanken über die Herkunft oder die Bedingungen machen müssen, unter denen diese produziert wurden. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Geschäftsphilosophie, die auf Hauptsäulen basiert: CO2-freundliche Lieferung, ein reduzierter CO2-Fußabdruck, wenig Abfall – einschließlich Produkte und Verpackungen – nachhaltige Lieferanten und die Unterstützung lokaler Produzenten. Diese Ausrichtung unterstreicht unser Engagement für den Umweltschutz und die Förderung sozialer Standards entlang unserer gesamten Lieferkette. Wir glauben, dass nachhaltiges Handeln im Einklang mit der Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes der Schlüssel zu langfristigem unternehmerischen Erfolg ist. Diese Grundsätze spiegeln sich auch in unserem Culture Code wider, der unsere Verpflichtung zu Nachhaltigkeit, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein in all unseren Handlungen betont.

 

Tomáš Čupr, Gründer und CEO der Rohlik-Gruppe beschreibt unsere Vision treffend:

 

 „Bei Rohlik wollen wir das Leben unserer Kunden besser machen. Dieses Ziel erreichen wir durch schnelle und bequeme Lieferung von hochwertigen Lebensmitteln. Ich persönlich vertraue darauf, dass wir das Einkaufsverhalten der Menschen entscheidend verbessern können. Ich glaube, dass sie gesünder und glücklicher leben können. Ich bin überzeugt, dass die Leute gut essen wollen und gleichzeitig mehr Zeit für schöne Dinge haben möchten, zum Beispiel durch weniger Zeit im Verkehr und in Supermarktschlangen. Menschen möchten Lebensmittel auf eine umweltfreundlichere Weise kaufen und regionale Landwirte ihr Angebot gerne schnell, frisch und direkt an ihre Kunden liefern.“

 

Die Vision unseres Gründers zeigt uns, dass dieser Traum nur gemeinsam verwirklicht werden kann. Seit der Gründung von Rohlik und Knuspr basiert ein Großteil unseres Erfolgs darauf, dass alle Mitarbeitenden diese Ziele verinnerlicht, vorgelebt und in die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten eingebracht haben. Auch in Zukunft setzen wir alles daran, dass dies die Grundlage für unseren Erfolg bleibt und wir stets im Einklang mit Mensch und Umwelt handeln.

 

2. Bezugnahme auf nationale und internationale Standards

Unser Handeln orientiert sich an einer Vielzahl von nationalen und internationalen Vorgaben, Richtlinien und Prinzipien. Die folgenden Standards stellen dabei einige der zentralen und weltweit am weitesten verbreiteten Leitlinien dar, an denen wir uns ausrichten:

 

  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie der Zivil- und Sozialpakt der Vereinten Nationen
  2. Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
  3. Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  4. Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere die Kernarbeitsnormen zur Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und zur Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  5. Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung
  6. Nationale Gesetzgebungen und Vorgaben zum Umweltschutz und zur Wahrung von Menschenrechten

 

3. Risikoanalyse und Maßnahmen

Knuspr hat ein umfassendes Risikomanagementsystem implementiert, das die systematische Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in unseren Lieferketten ermöglicht. Unsere abstrakten und konkreten Risikoanalysen werden regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt und umfassen sowohl unsere eigenen Geschäftsprozesse als auch unsere Lieferanten. Dabei berücksichtigen wir sowohl globale als auch lokale Risiken und analysieren diese unter Berücksichtigung von Faktoren wie geografischer Lage, Art der Geschäftsbeziehung und spezifischer Lieferkette.

 

Präventionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Lieferanten:

 

Wenn im Rahmen unserer Risikoanalyse potenzielle Risiken identifiziert werden, ergreifen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten gezielte Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Diese Maßnahmen können umfassen:

 

  1. Training und Schulung: Sensibilisierung der Lieferanten für menschenrechtliche und umweltbezogene Standards durch gezielte Schulungen und Trainings.
  2. Auditierung und Überwachung: Durchführung von Audits bei Lieferanten, um die Einhaltung von Standards sicherzustellen und eventuelle Risiken frühzeitig zu erkennen.
  3. Vertragsvereinbarungen: Aufnahme menschenrechtlicher und umweltbezogener Anforderungen in die Lieferverträge, um sicherzustellen, dass unsere Standards eingehalten werden.
  4. Fokus auf nachhaltige Lieferanten: Wir setzen gezielt auf die Zusammenarbeit mit Lieferanten, die nachhaltige Praktiken verfolgen und die gleichen Werte teilen, die in unserem Verhaltenskodex und unserer Unternehmensstrategie verankert sind.

 

4. Umgang mit Verstößen

Sollten wir feststellen, dass unser unternehmerisches Handeln zu potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen beiträgt oder mit diesen indirekt in Verbindung steht, bemühen wir uns um angemessene Abhilfe. Dies umfasst:

 

  1. Unverzügliche Maßnahmen: Bei einem begründeten Verdacht oder konkretem Hinweis auf eine Menschenrechtsverletzung im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Lieferanten ergreifen wir sofortige Maßnahmen zur Beendigung der Verletzung oder zur Minimierung des Risikos.
  2. Zusammenarbeit mit Lieferanten: Wir setzen uns mit betroffenen Lieferanten in Verbindung, um gemeinsam Maßnahmen festzulegen, die von der Abstellung des verursachenden Verhaltens über Präventionsmaßnahmen wie Trainings und Audits bis hin zu angemessenen Abhilfemaßnahmen reichen. Diese Maßnahmen sind eine Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit mit Knuspr.
  3. Vertragsrechtliche Konsequenzen: Abhängig von der Schwere der Verletzung behält sich Knuspr das Recht vor, von der Aufforderung zur unverzüglichen Behebung des Verstoßes bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung rechtliche Schritte einzuleiten.

 

5. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden

Knuspr stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig geschult und über die wesentlichen Anforderungen des LkSG informiert werden. Diese Schulungen umfassen allgemeine Menschenrechts- und Umweltstandards sowie spezifische Themen wie die Vermeidung von moderner Sklaverei, Korruption und umweltschädlichem Verhalten. Unsere Schulungsmaßnahmen sind darauf ausgelegt, die Prinzipien des Verhaltenskodex zu fördern, indem sie das Bewusstsein und das Verständnis für die Bedeutung nachhaltigen Handelns und verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen stärken.

 

6. Darstellung der betrieblichen Prozesse und Verantwortlichkeiten

Um die Einhaltung des LkSG sicherzustellen, hat Knuspr klare Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens definiert. Die Leitung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten liegt bei der Geschäftsführung, unterstützt durch ein interdisziplinäres Team, das aus Experten für Compliance, Nachhaltigkeit und Einkauf besteht. Diese Teams überwachen die Umsetzung der Maßnahmen, führen Risikoanalysen durch und stellen sicher, dass Präventions- und Abhilfemaßnahmen wirksam sind. Diese Strukturen fördern eine Kultur der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts.

 

7. Kommunikation und Verabschiedung der Grundsatzerklärung

Diese Grundsatzerklärung wurde von der Geschäftsführung von Knuspr verabschiedet und wird intern sowie extern kommuniziert. Unsere Kommunikationsstrategie stellt sicher, dass alle Beteiligten über unsere Verpflichtungen und Erwartungen informiert sind und diese auch aktiv unterstützen. Dies entspricht unserem Verhaltenskodex, der Transparenz und klare Kommunikation als wesentliche Elemente eines vertrauensvollen und verantwortungsvollen Handelns betont.

 

8. Beschwerdeverfahren

Knuspr hat ein robustes Beschwerdeverfahren eingeführt, das es Mitarbeitenden, Lieferanten und anderen Stakeholdern ermöglicht, Bedenken oder Hinweise auf Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu melden. Alle eingehenden Meldungen werden sorgfältig geprüft, und bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern und zukünftige Verstöße zu verhindern. Dies fördert eine offene und transparente Kultur, die in unserem Verhaltenskodex verankert ist. Das Beschwerdeverfahren ist in der erforderlichen Verfahrensverordnung für das Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG festgehalten. Das Beschwerdeverfahren steht allen Personen offen, die Hinweise auf Verstöße gegen das LkSG innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs oder entlang der Lieferkette von Knuspr geben möchten. Dies umfasst sowohl interne als auch externe Stakeholder, einschließlich Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden und weitere relevante Parteien.

 

Zur Meldung von Verstößen stehen die in der Verfahrensverordnung beschriebenen Meldekanäle jedem zur Verfügung. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

 

9. Kontinuierliche Weiterentwicklung und Überprüfung

Knuspr verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung dieser Grundsatzerklärung. Dies umfasst eine jährliche Bewertung sowie anlassbezogene Überprüfungen, z.B. bei wesentlichen Änderungen in der Geschäftstätigkeit oder bei der Identifizierung neuer Risiken. Wir passen unsere Strategien kontinuierlich an, um sicherzustellen, dass wir unseren Verpflichtungen gerecht werden und stets die höchsten Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz einhalten. Diese Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung ist ein zentraler Bestandteil unseres Verhaltenskodex.

 

10. Schlusswort

Knuspr arbeitet stetig daran, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und die sozialen Standards in der Lieferkette zu verbessern. Diese Grundsatzerklärung bekräftigt unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns kontinuierlich für eine nachhaltige und gerechte Zukunft ein, indem wir in all unseren Geschäftsaktivitäten umweltfreundliche und soziale Praktiken fördern.