Teilnahmebedingungen für das Holle-Gewinnspiel
Die Teilnahme an dem von der holle.babyfood, Anschrift, veranstalteten Gewinnspiel im Zeitraum vom 22.10.2024 bis 05.11.2024 richtet sich nach den folgenden Bedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel läuft vom 22.10.2024 bis 05.11.2024 und wird auf knuspr.de sowie über Instagram angekündigt. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist es notwendig, die folgenden Schritte zu befolgen:
So nimmst du teil:
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Jeder Teilnehmer ist pro Person einmal zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt. Der Gewinner wird bis zum 11.11.2024 per Mail oder Direktnachricht auf Instagram informiert und erhält einen der fünf Holle-Pakete. Mehrfache Teilnahme erhöht die Gewinnchance nicht. Alle nach Teilnahmeschluss eingehenden Kommentare werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Teilnahme und Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur in den aktuellen Liefergebieten der Großer Kern GmbH möglich: München, Frankfurt, Berlin und Umgebung (genauer einzusehen auf www.knuspr.de). Eine valide Adresse im Liefergebiet ist Voraussetzung für die Teilnahme. Vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Großer Kern GmbH, der holle.babyfood GmbH sowie der beteiligten Firmen und deren Familienmitglieder. Auch die Teilnahme mithilfe automatisierter Datenverarbeitungsprozesse und/oder über die Einschaltung Dritter, zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen. Zudem behält sich der Betreiber vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
- Fünf Holle-Pakete, jeweils gefüllt mit 3 Pouchies, 1 Crunchy Snack, 1 Getreidebrei, 1 Fruchtriegel und 1 Holle-Gläschen.
Nach dem Teilnahmeschluss werden fünf Gewinner ermittelt. Diese werden per Zufall gezogen. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Die Gewinner der Verlosung werden bis spätestens 11.11.2024 per E-Mail oder Direktnachricht über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner. Der Gewinnanspruch kann nicht an Dritte abgetreten oder verkauft werden. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der ersten 24 Stunden nach Kontaktaufnahme, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Die holle.babyfood behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, insbesondere wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sollten in Einzelfällen Manipulationen, bspw. durch missbräuchliche Anmeldungen, festgestellt werden, wird der Teilnehmer von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Datenschutz
Für dieses Gewinnspiel werden keine neuen Daten der Teilnehmer erhoben. Bezüglich weiterer Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die holle.babyfood GmbH zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich unter www.knuspr.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.